14.07.2010
Aktuell
Radwegverlegung entlang der B33 zwischen Kindlebild- und Riedstraße wird möglich

Bodensee-Radwanderweg wird noch attraktiver
Im Planfeststellungsverfahren war bisher der Radweg entlang der B33 zwischen Kindlebild- und Riedstraße entlang der neuen Trasse vorgesehen. Diese Lösung ist nicht optimal, da der Radweg neben einer künftig vierspurigen Trasse zum einen nicht sonderlich attraktiv ist. Zum anderen bietet ein Schwenk des Radwegs in Richtung des Reichenauer Bahnhofs wesentliche Vorteile. Neben den Vorteilen, die sich aus der Verkehrsvernetzungsmöglichkeit zum Schienenverkehr und zu den PKW-Parkplätzen ergeben, kann künftig der Radweg auch entlang des neuen Naturschutzzentrums Wollmatinger Ried(NABU) führen, das gehenüber des Bahnhofs errichtet wird.
Mit diesem Vorschlag hat sich nun das Freiburger Regierungspräsidium befaßt und neben dem Landtagsabgeordneten Andreas Hoffmann hat sich MdB Andreas Jung im Berliner Verkehrsministerium für eine Verlegung stark gemacht.
Wie das Regierungspräsidium Freiburg nun bestätigt, kommt Bewegung in den Vorschlag. Der bereits planfestgestellte Rad- und Gehweg entlang der B 33 beim Naturschutzgebiet Wollmatinger Ried wird zugunsten einer Trasse unmittelbar südlich der Bahnlinie zwischen der heutigen L 221 und dem bereits asphaltierten Weganschluss aufgegeben. Die Baukosten übernimmt der Bund, der seinerseits wiederum die Baukosten des ursprünglich geplanten Radweges entlang der B 33 und über die Bahn einspart. Damit müssen die Radfahrer auf dem Bodensee-Radwanderweg nicht mehr den ursprünglich geplanten Radweg neben der vielbefahrenen, vierspurigen Bundesstraße nutzen, sondern haben künftig einen bequemen und sicheren Radweg abseits des Straßenverkehrs zur Verfügung.
Da die Planer im Regierungspräsidium stark belastet sind, ist nun vorgesehen, dass die Stadt Konstanz und die Gemeinde Reichenau direkt von allen betroffenen Grundstückseigentümern und -pächtern die Bauzustimmung einholen. Weil bereits die positiven Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorliegen, kann nach Auskunft des Regierungspräsidiums dann auf ein aufwändiges neues Planfeststellungsverfahren verzichtet werden - immer unter der Voraussetzung, dass das Projekt nach wie vor von allen Beteiligten und Betroffenen unterstützt wird.
Das Regierungspräsidium wird dieses Vorgehen der Kommunen begleiten und dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, den Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren amtlicherseits bestätigen. Dann kann auch „grünes Licht“ für eine Vereinbarung zwischen der Stadt Konstanz und der Gemeinde Reichenau einerseits und dem Regierungspräsidium anderseits gegeben werden, damit die Kommunen die Verantwortung für Planung, Bau und Unterhalt des Geh- und Radweges übernehmen. Diese werden dann auch Eigentümer der Wegstücke auf ihrer Gemarkung.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit Hilfe unseres Regierungspräsidenten Julian Würtenberger diese unbürokratische Vorgehensweise den neuen Radweg in greifbare Nähe rücken zu lassen“, so Andreas Hoffmann. Die Stadt Konstanz und die Gemeinde Reichenau haben gegenüber dem Regierungspräsidium bereits signalisiert, dass sie nach der Sommerpause das Projekt zügig in Angriff nehmen wollen.
Mit diesem Vorschlag hat sich nun das Freiburger Regierungspräsidium befaßt und neben dem Landtagsabgeordneten Andreas Hoffmann hat sich MdB Andreas Jung im Berliner Verkehrsministerium für eine Verlegung stark gemacht.
Wie das Regierungspräsidium Freiburg nun bestätigt, kommt Bewegung in den Vorschlag. Der bereits planfestgestellte Rad- und Gehweg entlang der B 33 beim Naturschutzgebiet Wollmatinger Ried wird zugunsten einer Trasse unmittelbar südlich der Bahnlinie zwischen der heutigen L 221 und dem bereits asphaltierten Weganschluss aufgegeben. Die Baukosten übernimmt der Bund, der seinerseits wiederum die Baukosten des ursprünglich geplanten Radweges entlang der B 33 und über die Bahn einspart. Damit müssen die Radfahrer auf dem Bodensee-Radwanderweg nicht mehr den ursprünglich geplanten Radweg neben der vielbefahrenen, vierspurigen Bundesstraße nutzen, sondern haben künftig einen bequemen und sicheren Radweg abseits des Straßenverkehrs zur Verfügung.
Da die Planer im Regierungspräsidium stark belastet sind, ist nun vorgesehen, dass die Stadt Konstanz und die Gemeinde Reichenau direkt von allen betroffenen Grundstückseigentümern und -pächtern die Bauzustimmung einholen. Weil bereits die positiven Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorliegen, kann nach Auskunft des Regierungspräsidiums dann auf ein aufwändiges neues Planfeststellungsverfahren verzichtet werden - immer unter der Voraussetzung, dass das Projekt nach wie vor von allen Beteiligten und Betroffenen unterstützt wird.
Das Regierungspräsidium wird dieses Vorgehen der Kommunen begleiten und dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, den Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren amtlicherseits bestätigen. Dann kann auch „grünes Licht“ für eine Vereinbarung zwischen der Stadt Konstanz und der Gemeinde Reichenau einerseits und dem Regierungspräsidium anderseits gegeben werden, damit die Kommunen die Verantwortung für Planung, Bau und Unterhalt des Geh- und Radweges übernehmen. Diese werden dann auch Eigentümer der Wegstücke auf ihrer Gemarkung.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit Hilfe unseres Regierungspräsidenten Julian Würtenberger diese unbürokratische Vorgehensweise den neuen Radweg in greifbare Nähe rücken zu lassen“, so Andreas Hoffmann. Die Stadt Konstanz und die Gemeinde Reichenau haben gegenüber dem Regierungspräsidium bereits signalisiert, dass sie nach der Sommerpause das Projekt zügig in Angriff nehmen wollen.












