26.08.2010
Aktuell
Patientenschutzgesetz ist überfällig!

Was bei Ulla Schmidt (SPD) liegen blieb, kommt jetzt wieder in die Gänge. Das neue Patientenschutzgesetz hat Aussicht auf Umsetzung im Laufe des Jahres 2011. Dies teilt die Landesregierung B-W dem Abgeordneten Andreas Hoffmann auf seine Anfrage mit.
Nach Mitteilung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurden 2009 bei den Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht der Landesärztekammer 1008 Anträge auf Feststellung von Behandlungsfehlern gestellt – in 175 Fällen erkannte die Gutachterkommission auf das Vorliegen eines solchen Fehlers.
Dies sind, so Andreas Hoffmann, dem Gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion die offiziell bekannt gewordenen Fälle. Das Gutachten des Sachverständigenrates 2003, Aktionsbündnis Patientensicherheit geht von geschätzten 400.000 Behandlungsfehlern pro Jahr deutschlandweit aus (für B-W wären dies rund 52.000 Fälle).
Bessere Transparenz könnte da ein Patientenschutzgesetz schaffen, das seit Jahren diskutiert wird. Im Koalitionsvertrag des Bundes ist die Formulierung eines Patientenschutzgesetzes vorgesehen, das leider durch die Vorgängerin des jetzigen Bundesgesundheitsministers nicht auf den Weg gebracht wurde.
Hier gibt es nun Hoffnung. Wie Andreas Hoffmann über einen Landtagsantrag vom Sozialministerium B-W erfahren hat, ist es Ziel des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, das parlamentarische Verfahren im nächsten Jahr einzuleiten.
Als Forderung formuliert Hoffmann seinen Appell, in den Gutachterkommissionen künftig nicht nur Patientenvertreter im konkreten Einzelfall zuzulassen, sondern unabhängige Patientenorganisationen mit einem dauerhaften Sitz und Stimmrecht in den Gutachtergremien zu versehen.













Antwort der Landesregierung zumThema Patientenrecht