04.07.2011
Aktuell
Gesundheitsgefährdung durch Legionellen aus Kühltürmen auch bei uns?

Vor einigen Monaten kam es im Zusammenhang mit einem Legionellenausstoß in die Umgebungsluft aus einer Verdunstungs-Rückkühlanlage im Raum Ulm zu einer Gesundheitsgefährdung von rund 70 Personen. Kann das bei uns auch passieren?
Vor einigen Tagen wurde in den Medien über eine Legionellenbelastung im Schweizer AKW-Kühlturm Leibstadt berichtet.
Ich will Ihnen hierzu einen kleinen Schriftwechsel zur Verfügung stellen, den wir von Seiten der Kreistags-CDU mit dem Landratsamt angestoßen haben und der zu og. Meldung passt. Wir wussten dabei allerdings nicht, dass das Thema so schnell in die Nähe unsere Region kommen würde…
Ausgangspunkt für die Anfrage ist eine Initiative von Kreisrat Wolfgang Müller-Fehrenbach, der mich auf dieses Thema aufmerksam gemacht und mich gebeten hat, als Sozialpolitischer Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion dieser Frage nachzugehen. Als Anlage übersende ich Ihnen meine Anfrage an das Landratsamt und die inzwischen eingetroffene Antwort dazu.
Leider gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Überwachungspflicht für solche Anlagen. Da besonders die Vorgänge in Ulm gravierend waren und sich solche Vorgänge jederzeit überall wiederholen können, plädieren Wolfgang Müller-Fehrenbach und ich für die Einführung einer solchen Anlagen-Kontrolle.
Die Antwort des Landratsamts und unsere Anfrage finden Sie hier:
Ich will Ihnen hierzu einen kleinen Schriftwechsel zur Verfügung stellen, den wir von Seiten der Kreistags-CDU mit dem Landratsamt angestoßen haben und der zu og. Meldung passt. Wir wussten dabei allerdings nicht, dass das Thema so schnell in die Nähe unsere Region kommen würde…
Ausgangspunkt für die Anfrage ist eine Initiative von Kreisrat Wolfgang Müller-Fehrenbach, der mich auf dieses Thema aufmerksam gemacht und mich gebeten hat, als Sozialpolitischer Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion dieser Frage nachzugehen. Als Anlage übersende ich Ihnen meine Anfrage an das Landratsamt und die inzwischen eingetroffene Antwort dazu.
Leider gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Überwachungspflicht für solche Anlagen. Da besonders die Vorgänge in Ulm gravierend waren und sich solche Vorgänge jederzeit überall wiederholen können, plädieren Wolfgang Müller-Fehrenbach und ich für die Einführung einer solchen Anlagen-Kontrolle.
Die Antwort des Landratsamts und unsere Anfrage finden Sie hier:













Anfrage an das Landratsamt